AGB

Heidr - die Metziege empfiehlt

Met direkt aus Walhalla

 

Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

Der Serviceprofi

Marco Roitzsch

Hermann Landmann Straße 1 B

04416 Markkleeberg

 

 

1. Geltung der Bedingungen:

 

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote, sowie Verträge deren inhalt die geschäftsbeziehung zum Kunden im rahmen des auf der Internetseite www.metziege.com veröffentlichten Angebotes, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, 1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Angebot:

 

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder unsere Produkte in bar oder anderweitig in voller Höhe bezahlt wurden. 2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Mate-rial, Verpackungsart, Verpackungsgrößen oder Markenänderungen im Zuge des technischen Fortschritts, gegebenenfalls auch Druckfehler in unseren Schriften/Formularen etc., bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

 

3. Preise:

 

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, liefern wir wie mit Ihnen jeweils vereinbart. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertssteuer ist entweder ausdrücklich im Verkaufspreis enthalten oder wird zusätzlich ausgewiesen. Preisänderungen, ggf. auch kurzfristig, behalten wir uns vor. Alle in Angeboten, Katalogen, Flyern, Formularen und Preislisten enthaltenen Preise sind Hinweise für den Käufer und werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung einer jeweiligen Bestellung wirksam.

 

4. Liefer- und Leistungszeit:

 

4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. 4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereig-nissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Material-beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An-laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.4. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nach-frist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenser-satzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

 

5. Versand und Gefahrübergang:

 

5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr und Kosten des Käufers. 5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager verlassen hat. 5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden - verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf die-sen über. 5.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

 

6. Gewährleistung und Haftung:

 

6.1. Falls nicht anders wie vom Gesetzgeber oder ausdrücklich auf der Produktbeschreibung hingewiesen wird, gelten folgende Gewährleistung und Haftungsansprüche: 6.2. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate für kostenlose Ersatzteillieferung. Für Lebensmit-tel, Getränke, Spirituosen wird keine Gewährleistung gegeben. Verbrauchsmaterial/-güter und vorgenannte Waren sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgenommen. Unsere Trinkhörner entsprechen keiner Norm, sind Naturprodukte und somit nicht identisch bzw. farb- oder form-gleich. Auf unsere Trinkhörner entfällt jede Gewährleistung. 6.3. Werden Betriebs-, Wartungs- oder Lageranweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 6.4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung ent-sprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Teil/Gerät/Produkt mit vorausbezahlter Fracht und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird. 6.5. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung. Minderung, Kündigung und Schadensersatz ir-gendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Scha-densersatzansprüche des Kunden aus Verschulden durch Vertragsschluss, Verletzung ver-traglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolge-schaden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstiges Rechtsgründen, es sei denn sie be-ruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrich-tungshilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entsprechenden Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstän-de, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsver-letzung hätten voraussehen müssen. 6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. 6.7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

7. Eigentumsvorbehalt:

 

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezah-lung aller uns zustehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. 7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmä-ßig (Rechtwert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich und hat den Zustand bei Warenübergabe zu waren. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zu-steht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Siche-rungsübereinigungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigem Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer be-reits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Anforderungen hin wird der Käufer die Abtretung offen le-gen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Alle Kosten und Schä-den trägt der Käufer. 7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurück-nahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

8. Zahlungsbedingungen:

 

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. In der Regel veräußern wir unsere Produkte an Neukunden ausschließlich gegen Vorkasse. Mündliche und anderweitige Absprachen gelten als nichtig, wenn sie nicht schriftlich bestätigt wurden. 8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zu-nächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffendem Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Dis-kontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen 8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung und/oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu Verlangen. 8.5. Der Käufer ist zur Aufrechung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrü-gen oder Gegensprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zu-stimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

9. Export:

 

Der Export unserer Waren in die Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Aus-fuhrgenehmigungen selbst zu sorgen und uns jeweils vorzulegen hat.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

10.1. Erfüllungsort ist Leipzig. 10.2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Leipzig. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Leipzig. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. 10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

11. Datenschutz:

 

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes vertraulich behandelt. Daten werden nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Dritte weitergegeben.

 

12. Teilnichtigkeit:

 

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, oder werden, blei-ben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so anzulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

 

 

 

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